Zudem zeigten die Selbstberichte, dass in eine Verurteilung z. T. mehrere Taten einflossen – unentdeckte Delikte sind zu vermuten und wurden von Lösel et al. durch Selbstauskünfte ermittelt. Im Zuge dessen kam eine vielfältige, polymorphe Delinquenz zum Vorschein, wobei nur ein Teil offensichtlich im Zusammenhang mit typischen Hooliganaktivitäten stand. Eine Teilnahme an Schlägereien, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Fahren ohne Führerschein wurde jeweils von über 90 Prozent der Hooligans angegeben. Ladendiebstahl, Leistungserschleichung bei Veranstaltungen, Gaststättendiebstahl, Zechprellerei und Hehlerei wiesen Quoten von 60 bis über 70 Prozent auf. Einzig die sexuelle Nötigung wurde von keinem Befragten berichtet. Es waren auch ...
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