Kants Urteil über die Affekte ist ambivalent. Sein Urteil über die Leidenschaften fällt dagegen eindeutig negativ aus: Sie sind „ohne Ausnahme böse“.77 Entschieden wendet er sich gegen ihre Apologeten und hält unmissverständlich fest, dass den Leidenschaften nicht einmal provisorisch irgendeine positive Funktion eingeräumt werden darf (Anth 7:267). In sachlicher Perspektive wird diese pauschale Verurteilung der Vielschichtigkeit und den positiven Wirkungen verschiedener Leidenschaften – etwa ihren belebenden und motivierenden Effekten – sicher nicht gerecht. Überraschend schließt sich Kant jedoch nicht ohne weiteres der traditionellen Verdammung der Leidenschaften an, sondern begründet detailliert, was sie zu gefährlichen Hindernissen ...
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