Das Nukleare Nichtverbreitungsregime und Autokratien
Kern des nuklearen Nichtverbreitungsregimes ist der 1970 in Kraft getretene Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV).629 Er basiert auf drei Pfeilern: der Verpflichtung der Nichtkernwaffenstaaten, für immer (seit 1995 ist der NVV unbefristet gültig) auf Atomwaffen zu verzichten; der gegenseitigen Unterstützung bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie; und dem gegenseitigen Versprechen der Vertragsparteien, nukleare Abrüstung sowie ein Abkommen zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung anzustreben.630
Im NVV wird zwischen Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) einerseits und Nichtkernwaffenstaaten andererseits unterschieden, nicht aber zwischen ...
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