Kapitel 14. Urheberrecht

In diesem Kapitel:

Die meisten Rechtsverletzungen im Internet betreffen das Urheberrecht. Sofort denkt man hier an Musiktauschbörsen und sogenannte »Raubkopien«. Aber schon ein sorglos auf die eigene Webseite kopiertes Familienfoto, die Anfahrtsskizze mit der gescannten Straßenkarte oder der zusammengeschnipselte Musik-Jingle kann dazu führen, dass Schadensersatzansprüche in erschreckender Höhe geltend gemacht werden können. Wer vorsätzlich das Urheberrecht verletzt, muss darüber hinaus auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Dabei genügt es für den Vorsatz bereits, wenn der Täter eine Urheberrechtsverletzung ...

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