VGerechtigkeit

1Warum Gerechtigkeit?

Das Grundgesetz erwähnt Gerechtigkeit eher beiläufig, im Zusammenhang mit dem Bekenntnis des deutschen Volkes zu den Menschenrechten in Art. 1 II GG:

Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Allerdings ist einiges an diesem Satz nicht klar. Man versteht nicht, wie sich der mit „darum“ benannte Grund für das Bekenntnis zu den Menschenrechten, nämlich die im vorigen Absatz genannte Würde des Menschen, zu dem anderen Grund verhält, der anscheinend in dem Ausdruck „als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ angegeben ...

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