ANHANG A

Glossar

Angemessenes Datenschutzniveau

Ein Schutzniveau in einem Drittland ist angemessen, wenn es dem Schutzniveau in der EU der Sache nach gleichwertig ist.

Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission

Beschluss, mit dem die EU-Kommission ein angemessenes Schutzniveau in einem Drittland für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich feststellt. Ein solches Land gilt sodann als sicheres Drittland.

Anwendungsbereich (sachlich)

Beim sachlichen Anwendungsbereich geht es um die Frage, ob eine Datenverarbeitungstätigkeit den Anwendungsvoraussetzungen der DSGVO in sachlicher Hinsicht unterfällt. Dies ist der Fall, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt, die ganz oder teilweise automatisiert bzw. nicht automatisiert mit Speicherung ...

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