10 Einbeziehung der Behörden
Das folgende Kapitel entstand unter der Mitwirkung von Kriminalhauptkommissar Stefan Becker, Sachbearbeiter für Computerkriminalität beim Polizeipräsidium Bonn.
Dieses Kapitel wird erläutern, welche Vorteile es hat, wenn man sich frühzeitig entscheidet, ob und wie man die möglichen Täter zur Verantwortung zieht. Es wird verdeutlicht, welche – oft irreparablen – Konsequenzen ein Zögern in diesem Punkt bedeuten kann. Der Täter kann dann nämlich i.d.R. nicht zur Verantwortung gezogen werden. Da es oft Vorbehalte gibt, nach einem Computereinbruch die Polizei zu informieren, werden dem Leser in diesem Kapitel Zusammenhänge der behördlichen Ermittlungsarbeit erläutert. Diese Transparenz wird dazu beitragen, dass sich die ...
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