4Die Verfolgung von Repressionen
In der Vergangenheit sind Staaten auf drei unterschiedliche Arten mit staatlichen Menschenrechtsverletzungen umgegangen: Den Verantwortlichen wurde rechtliche Immunität oder Straffreiheit gewährt, der Staat war rechenschaftspflichtig oder der politische Führer war individuell rechenschaftspflichtig. Bis in die 1970er-Jahre wurden Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen vor individueller juristischer Rechenschaftspflicht geschützt. Das gängige Vorgehen war, den Staat als Institution in die Rechenschaftspflicht zu nehmen, was gleichzeitig die individuelle Straffreiheit für ehemalige Staatsrepräsentanten bedeutete. Nur in Ausnahmefällen, wie bei vollständigen Niederlagen bei kriegerischen Auseinandersetzungen ...
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