
226 Kontinuität und Wandel der Religion
von Religion nur g esprochen werden, wenn spezifische Ausprägungen tran-
szendenter Vorstellungen als letzte Legitimation von Wertideen und Prak-
tiken im Religionsbegriff mit aufgenommen sind;
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denn erst dann lassen
sich gültig etwa religiöse von quasi-religiösen Phänomenen unterscheiden,
und erst dann kann eine analytische Trennschärfe des Religionsbegriffs er-
reicht werden, die durch bloße funktionalistische Subsumtion unter einen
allgemeinen Gesellschaftsbegriff nur allzu leicht verloren geht.
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Entschei-
dend an dieser zweiten Position ist, daß sie primär nicht etwa auf eine Re-
dogmatisierung des Religionsbegriffs ...