
298 Die „Normativität“ neuzeitlicher Frömmigkeitsgeschichte
weiligen Rechts zu bestimmen.
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Sie zielt somit darauf, einer unsachgemä-
ßen Vermischung wie Polarisierung von Theologie als Wissenschaft und
Religion als Frömmigkeitspraxis gleichermaßen einen Riegel vorzuschieben.
Religion ist „die einfache, praktische Frömmigkeit der Gesinnung und des
Lebens,
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die durch „Dogmatik, Sy
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stem, Wissenschaft und Weltanschau-
ung“
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weder konstituiert wird noch hilfsweise abgestützt werden muß. Sie
hat ihr eigenes Recht, das wahrzunehmen die Theologie andererseits von
dem Zwang entlastet, in unmittelbarer Weise nur ihr reflektierter Ausdruck
sein zu müssen. „Damit ...