Mit dreijähriger Verspätung und unter Druck des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens setzte die Bundesregierung die Binnenmarktrichtlinie Gas Ende Mai 2003 um. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement bestätigte darin weitgehend die Regelungen der Verbändevereinbarung, attestierte der Branche weiterhin „gute fachliche Praxis“, versagte aber die Anerkennung unzureichender Reziprozität als Grund für die Ablehnung einer Durchleitung.1646 Die Maßnahme erwies sich jedoch umgehend als Makulatur; schon einen Monat später brachte die EU-Kommission die neue Erdgasbinnenmarktrichtlinie auf den Weg.1647 Damit mussten die EU-Strom- und Gasmärkte bis zum 1. Juli 2004 für Nichthaushaltskunden und drei Jahre später für alle Kunden vollständig geöffnet ...

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