5 Technische und organisatorische Maßnahmen – Datenschutz und Informationsfreiheit

Marit Hansen

5.1 Informationstechnik und Recht

5.1.1 Die Beziehung zwischen Informationstechnik und Recht

1„The processing of personal data should be designed to serve mankind.“ – Dieser Satz steht in Erwägungsgrund 4 der DS-GVO und macht deutlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten so gestaltet sein sollte, dass sie im Dienste der Menschheit erfolgt.1 Das ist ein hehres Ziel, allerdings keine konkrete Anforderung, die unmittelbar Einfluss auf die Pflichtenhefte der Entwicklungsteams von Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben könnte. Dieser Satz zeigt aber, dass die Gestaltung von Verarbeitungssystemen – und insbesondere von ...

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