ist denkbar einfach. Im Gegensatz zu allen anderen Methoden der Effektivzinsberechnung wird hier auch im unterjährlichen Bereich grundsätzlich mit Zinseszinsen gerechnet. Damit entfällt der Grund, zwischen Zinsbelastungs- und Zahlungszeitpunkten zu unterscheiden. Wir haben diesen Ansatz in den Abschnitten 4.1 bis 4.4 durchgängig verwendet.

Wendet man dieses Konzept auf das im Zusammenhang mit der Methode Moosmüller angegebene Beispiel (vgl. oben Tabelle 4.10) an, so erhält man einen Effektivzinssatz in Höhe von i = 0,11643. Tabelle 4.13 zeigt, dass diese Behauptung korrekt ist. Die 150€, welche der Kapitalnehmer am 01.12.00 zahlt, haben am 01.04.00 einen Wert von 139,38€. Zwischen den beiden Zahlungszeitpunkten liegt ein Intervall von d2 = ...

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