23. Kapitel

Formen, Struktur und Umfang der Staatsverschuldung

1. Inhaltsübersicht

Neben den Steuern, Gebühren und Beiträgen stellt die Staatsverschuldung („öffentliche Kreditaufnahme“) eine weitere wichtige Einnahmekategorie des Staates dar. Sie beruht im Regelfall nicht wie Steuern auf staatlichem Zwang. Der öffentliche Sektor muss sich wie der private Sektor den marktmäßigen Kreditbeziehungen anpassen, um eine freiwillige Leistung der anderen inländischen Sektoren und des Auslands zu erhalten. Staatsverschuldung wird auch als vorläufige Einnahme bezeichnet, weil sie zu späteren Zins- und Tilgungszahlungen führt, die durch künftige Kredite, Steuern oder Ausgabensenkungen des Staates in anderen Bereichen finanziert werden müssen. Der kurzfristigen ...

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