17Vermögensteuern
17.1Inhaltsübersicht
Vermögensteuern sind vom Aufkommen her weit weniger bedeutsam als Einkommensteuern, Gewinnsteuern und Verbrauchsteuern. Dennoch kann sich aus der Besteuerung von Vermögen im Einzelfall eine erhebliche Belastung für den Steuerzahler ergeben, die dann möglicherweise aus der Substanz des Vermögens bestritten werden muss. Eine maßvolle Vermögensbesteuerung kann indessen im Regelfall aus den Erträgen des Vermögens aufgebracht werden. Dabei stellen sich anders als bei der Besteuerung von laufenden Einnahmen oder Ausgaben, nicht nur Abgrenzungs- sondern auch Bewertungsfragen. In Deutschland werden gegenwärtig nur spezifische Vermögensteuern erhoben, die sich auf bestimmte Formen von Vermögen (Grundsteuer) und Arten ...