26Fiskalföderalismus in Deutschland
26.1Inhaltsübersicht
Für die Bundesrepublik Deutschland, die nach Art. 20 GG ein Bundesstaat ist, hängt die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Sektors besonders davon ab, dass die Gebietskörperschaften über ausreichende Mittel und Instrumente verfügen, um eine eigenständige Finanzpolitik durchzuführen. Zugleich ist aber die Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden auf vielfältige Weisemiteinander verbunden. In dem folgenden Abschnitt wird zunächst die Finanzverfassung als Regelwerk hinter der föderalen Dimension der Finanzpolitik vorgestellt. Dies beinhaltet die Kompetenzverteilung, die Regelungen zur Verteilung der Finanzierungslasten und die Einnahmeverteilung zwischen Bund und Ländern. Anschließend ...