Durch die Einschaltung einer Zweckgesellschaft wird sichergestellt, dass der Zahlungsstrom des Forderungspools ausschließlich zur Bedienung der Wertpapiere verwendet wird. Dabei werden beim Fondszertifikatskonzept (pass-through) die Zahlungen aus den Forderungen nach Eingang direkt an die Investoren weitergeleitet. Beim Anleihekonzept (pay-through) werden die Zahlungen so geleistet, wie sie aufgrund der Anleihebedingungen versprochen sind. In der Regel erfolgt die Verbriefung in mehreren Tranchen, die sich in der Bonität und damit in der Verzinsung unterscheiden. Zudem kann die Zweckgesellschaft das Rating der ausgegebenen Wertpapiere durch die Bereitstellung von weiteren Sicherheiten verbessern. Das Ausfallrisiko der Wertpapiere hängt also nicht ...
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