Die Prozesskostenrechnung ist als Vollkostenrechnung konzipiert. Im Gegensatz dazu wird bei der Standard-Einzelkostenrechnung betont auf eine Zurechnung nicht leistungsbezogener Gemeinkosten verzichtet. Ansonsten sind Unterschiede lediglich darin zu sehen, dass letztere für Dienstleistungsunternehmen, speziell hier für Banken konzipiert wurde, wo Fixkosten dominieren und variable Kosten kaum eine Rolle spielen (vgl. hierzu ausführlich FLECHSIG 1982; SCHIERENBECK/LISTER/KIRMßE 2014).

Im Folgenden soll daher unter Hervorhebung der Gemeinsamkeiten beider Rechnungsverfahren die prinzipielle Vorgehensweise einer prozessorientierten Standard-Einzelkostenrechnung dargestellt werden. Widersprüche zum eingangs postulierten Einsatzgebiet der Prozesskostenrechnung, ...

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