2. Das Archivgut der Wirtschaft
Von
Wilfried Reininghaus
2.1 Begriffliche Grundlagen
Archivgut der Wirtschaft wird einleitend definiert als die dauerhaft in Ar-
chiven aufbewahrte Überlieferung, die in privatwirtschaftlichen Unterneh-
mungen, Kammern und Verbänden entstanden ist. Diese knappe Defini-
tion muß mehrfach erläutert werden.
Erstens: Der Begriff „Archivgut" umfaßt „Schriftgut" und „nichtschrift-
liche Überlieferung" in Form von Fotos, audiovisuellem Archivgut und
elektronischen Informationsträgern. Der Begriff „Schriftgut" wird z.B. in
einigen Archivgesetzen und Lehrbüchern verwendet und bezieht dabei
auch nichtschriftliche Überlieferungsformen ein. Dies erscheint inkonse-
quent, zumal wir ausgangs des 20. Jahrhunderts in einer Zeit leben, in der
die traditionellen Formen der Überlieferung erweitert und möglicherweise
auch abgelöst werden durch immer neue Medien und Träger von Informa-
tionen. Das traditionelle alteuropäische Archivgut (Urkunden, Akten,
Amts- und andere Bücher) wird schon seit dem 19. Jahrhundert durch Fo-
tos und Tonträger, seit dem 20. Jahrhundert durch Filme ergänzt. Im Zeital-
ter fortschreitender Visualisierung von Informationen gewinnt dieses Ar-
chivgut immer neue Bedeutung, nicht zuletzt in undr Unternehmen.
Elektronische Informationsträger und -netze verursachen in der Zeit, in
der dies geschrieben wird, sogar einen Medienbruch. Es bedarf deshalb
keiner prophetischen Gaben vorauszusagen, daß der Anteil elektronischer
Medien am Archivgut nicht nur der Wirtschaft in Zukunft erheblich zu-
nehmen wird, auch wenn momentan noch nicht genau abzusehen ist, wie
die konkrete Gestalt elektronischer Archive aussehen wird.
Zweitens: Der Begriff „Archivgut" ist enger gefaßt als „Schriftgut" und
„nichtschriftliche Überlieferung". Erst nach der archivischen Bewertung,
Übernahme, Verzeichnung und Erschließung unter Anwendung bestands-
erhaltender Maßnahmen (vgl. S. 175-215) entsteht „Archivgut" im oben
definierten Sinne. Das bedeutet, daß nicht das gesamte Schriftgut bzw. die
nichtschriftliche Überlieferung zu Archivgut werden muß und in der Regel
auch nicht wird. Es kann aber, je nach Überlieferungslage und nach der
daraus resultierenden archivischen Entscheidung, jede schriftliche oder
nichtschriftliche Überlieferung zu Archivgut werden. Deshalb wird in die-
sem Abschnitt auch eine möglichst breite Palette von Überlieferungsfor-
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2. Das Archivgut der Wirtschaft
men vorgestellt, denn wer nicht - zumindest tendenziell - die Gesamtheit
des Vorhandenen kennt, kann keine sinnvolle Auswahl treffen.
Drittens: Die Konzentration auf privatwirtschaftliche Unternehmungen
bedeutet den Verzicht auf die Überlieferung in planwirtschaftlich verfaß-
ten Wirtschaftseinheiten. Bezogen auf Deutschland werden die verstaat-
lichten Betriebe der DDR und das in ihnen entstandene Archivgut nicht
einbezogen. Über sie gibt es eigene Fachliteratur.
1
Die folgenden Aus-
führungen beziehen sich jedoch nicht nur auf Wirtschaftsarchive, denn die
Überlieferung privater Unternehmungen gelangte in großer Zahl auch in
Staats-, Kreis und Stadtarchive.
2
Viertens: Nicht alle Branchen der Wirtschaft und nicht alle Varianten
des Archivguts der Wirtschaft können hier berücksichtigt werden. Gemäß
der rechtlichen Entwicklung wird im ersten Abschnitt die allgemein-eu-
ropäische Ausformung des kaufmännischen Schriftguts zum Ausgangr
die weitere Entwicklung in Deutschland, insbesonderer den Übergang
vom Handels- zum Industriebetrieb, genommen. Nicht einbezogen wurde
die Landwirtschaft, die freilich mit ihrem Schriftgut bei einfachen Auf-
zeichnungen dem hier kurz berücksichtigten handwerklichen Betrieb, in
ihren großbetrieblichen Formen dem Handels- und Industriebetrieb nahe-
kommt.
3
Es wäre lohnend, auf die Überlieferung in Banken und Sparkas-
sen wegen ihrer allgemeinen volkswirtschaftlichen Bedeutung näher ein-
zugehen. Doch liegt gerader den kreditwirtschaftlichen Sektor eine um-
fangreiche eigene Fachliteratur vor, so daß auch hierauf an dieser Stelle
verzichtet werden kann.
4
1
Neuss, Erich: Aktenkunde der Wirtschaft, Teil 1: Kapitalistische Wirtschaft, Berlin
(Ost) 1954, Teil 2: Volkseigene Wirtschaft (1945-1952), Berlin (Ost) 1956; später
fortlaufende Berichte in den „Archivmitteilungen" sowie die Beschreibungen des
Schriftguts der Wirtschaft in den amtlichen Druckschriften der Staatlichen Ar-
chivverwaltung.
2
Vgl. den Nachweis in: Deutsche Wirtschaftsarchive - Nachweis historischer Quel-
len in Unternehmen, Kammern und Verbänden der Bundesrepublik Deutsch-
land, hrsg. im Auftrag der Gesellschaftr Unternehmensgeschichte von Klara
van Eyll u.a., Bd. 3: Bestände von Unternehmen, Kammern und Verbänden der
Wirtschaft in öffentlichen Archiven der Bundesrepublik Deutschland, bearb. von
Ulrike Duda, Stuttgart 1991.
3
Vgl. Neuss Teil 1 (wie Anm. 1), S. 69-71.
4
Im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen ist die facharchivische Behandlung des
Kreditwesens freilich bisher wenig entwickelt; zu den Archiven der Kreditwirt-
schaft vgl. Deutsche Wirtschaftsarchive - Nachweis historischer Quellen in Unter-
nehmen, Kammern und Verbänden der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. im
Auftrag der Gesellschaftr Unternehmensgeschichte von Klara van Eyll u.a.,
Bd. 2: Kreditwirtschaft, 2. Aufl., bearb. von Monika Pohle und Dagmar Golly-
Junk, Stuttgart 1988.

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