Hans Kudlich
8.Sprache und Sprachwissenschaft in der juristischen Ausbildung
Abstract: Recht – und das gilt besonders plastisch für geschriebenes Gesetzesrecht – ist in natürlicher Sprache verfasst. Damit gilt für die Anwendung des Rechts, für den normativen Gehalt der in ihm verwendeten Begrifflichkeiten, für die Entscheidung über Bedeutungskonflikte etc. erst einmal nichts anderes als für andere sprachliche Äußerungen. Obwohl diese Implikationen nicht nur für das Selbstverständnis der Juristen als Berufsstand, sondern auch für das Verständnis der Rechtsanwendung durch Studierende der Rechtswissenschaft durchaus von Interesse wären, werden sie jedenfalls in der Ausbildungsliteratur zu den dogmatischen Fächern nicht abgebildet. Die Vagheit der ...
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