Andreas Deutsch

15.Kommentare, einsprachige Wörterbücher und Lexika des Rechts

Abstract: Gesetzeskommentare sowie (einsprachige) juristische Wörterbücher und Lexika zählen zu den zentralen Hilfsmitteln im Bereich des Rechts. Diese Textsorten haben den Zweck gemeinsam, Termini der Rechtssprache – und damit verbunden auch rechtliche Inhalte – für den Leser zu erschließen. Hierbei gehen sie freilich unterschiedliche Wege: Kommentare deuten und erläutern einzelne Gesetzesstellen, gehen also auf Termini in ihrer spezifischen Verwendung in einem bestimmten Rechtssatz ein. Rechtswörterbücher erklären demgegenüber die Bedeutung von Fachtermini bezogen auf die (gesamte) Rechtssprache oder (komplette) Teilwortschätze (z.B. des Strafrechts oder Baurechts). ...

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