Jochen Oltmer

Abwicklung einer Kriegsfolgelast I die Repatriierung der Kriegsgefangenen des Ersten Weltkriegs

Der Erste Weltkrieg endete für Deutschland mit dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 beziehungsweise mit dem Versailler Friedensvertrag, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat. Mit dem Krieg, seinem Ende und den Staatenbildungsprozessen in seiner Nachfolge verbanden sich in Europa millionenfache Wanderungen, die als Zwangs und Gewaltmigrationen (Flucht, Umsiedlung, Vertreibung) zu verstehen sind oder als Repatriierung beziehungsweise Rückkehr von Zwangsmigrantinnen und Zwangsmigranten (Flüchtlinge, Deportierte, Kriegsgefangene) eingeordnet werden können. Mit dem Ersten Weltkrieg und seiner unmittelbaren Nachkriegszeit erreichte das ...

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