Schutz für Flüchtlinge in der Weimarer Republik
Staaten entscheiden mit weiten Ermessensspielräumen über die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten und den Status jener, die als schutzberechtigte Flüchtlinge anerkannt werden. Die Bereitschaft, Schutz zu gewähren, bildete immer ein Ergebnis vielschichtiger Prozesse des Handelns von und des Aushandelns durch Individuen, Kollektive(n) und (staatliche(n)) Institutionen, deren Beziehungen, Interessen, Kategorisierungen und Praktiken sich stets wandelten. Mit der permanenten Veränderung der politischen, publizistischen, wissenschaftlichen und öffentlichen Perzeption von Migration verband sich ein Wandel im Blick auf die Frage, wer unter welchen Umständen als Flüchtling wahrgenommen und ...
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