2.1.4 Die Ausbürgerungspraxis des ›Dritten Reiches‹

Die Hitler-Regierung begnügte sich nicht damit, politische Gegner durch brachiale Gewalt beziehungsweise die Androhung von Terror außer Landes zu treiben und berufliche Existenzen zu vernichten; die ›Reinigung‹ des ›deutschen Volkskörpers‹ von Andersdenkenden und ›Fremdrassigen‹ sollte grundlegend und irreversibel erfolgen. Wer das nationalsozialistische Deutschland verließ – unabhängig davon, ob es sich um einen freiwilligen Gang ins politische Exil oder ein der Not gehorchendes Ausweichen vor Verfolgung und Terror handelte –, dem wurde in einem letzten und symbolpolitisch stark aufgeladenen Schritt der Ausgrenzung die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Eine solche Austreibungspolitik gegenüber ...

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