3.2.2Grundlagen zur Informationssicherheit im Datenschutzrecht
Aus dem Datenschutzrecht resultieren verschiedene Pflichten zur Gewährleistung von Informationssicherheit bezüglich personenbezogener Daten. Sicherheitsmaßnahmen sind grundsätzlich zu treffen, damit die Grundsätze der Zweckbindung, der Integrität und Vertraulichkeit sowie der Transparenz umgesetzt werden: Wären Daten nicht gegen die Verwendung durch Unberechtigte geschützt, könnten sie für beliebige Zwecke und damit unrechtmäßig verwendet werden. Außerdem könnte die verantwortliche Stelle nicht mehr nachvollziehen, wofür die Daten verwendet werden, und damit dem Betroffenen auch nicht mehr korrekt Auskunft erteilen.
Eine direkte gesetzliche Pflicht, die erforderlichen technischen ...
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