March 2024
Intermediate to advanced
906 pages
29h 47m
German
Zu den gesetzlichen Anforderungen, die in jedem Unternehmen (und jeder Behörde) umzusetzen sind, zählt das Datenschutzrecht (s. Kap. 4), da zumindest von Mitarbeitern (und in der Regel auch von Kunden) personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmanns erlegt der Geschäftsleitung die Pflicht auf, die Rechtmäßigkeit des Handelns des Unternehmens zu gewährleisten (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Um dieser Sorgfaltspflicht zu genügen, muss die Geschäftsleitung: