9Datenschutzkonzept

Einleitung

Zu den gesetzlichen Anforderungen, die in jedem Unternehmen (und jeder Behörde) umzusetzen sind, zählt das Datenschutzrecht (s. Kap. 4), da zumindest von Mitarbeitern (und in der Regel auch von Kunden) personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmanns erlegt der Geschäftsleitung die Pflicht auf, die Rechtmäßigkeit des Handelns des Unternehmens zu gewährleisten (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Um dieser Sorgfaltspflicht zu genügen, muss die Geschäftsleitung:

  1. 1.zunächst die (Datenschutz-)rechtlichen Anforderungen kennen,
  2. 2.sodann eine interne Organisationsstruktur für deren Umsetzung schaffen (Delegation der Betriebspflichten),
  3. 3.für die ausreichende Qualifikation der mit der Umsetzung ...

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