2Vertragsschluss
Grundsätzlich setzt nach den nationalen und international vereinheitlichten Regeln ein Kaufvertrag zwei miteinander korrespondierende Erklärungen voraus. Im UN-Kaufrecht regeln dies die Artt. 14 bis 24 CISG. Wegen Art. 11 CISG muss der Vertrag nicht schriftlich geschlossen oder nachgewiesen werden und unterliegt auch sonst keinen Formvorschriften.
2.1Consideration im anglo-amerikanischen Rechtskreis
Im anglo-amerikanischen Rechtskreis setzt der Vertrag neben Angebot und Annahme noch zusätzlich eine consideration voraus.182 Consideration ist Akt des Verzichts oder des Versprechens, auf etwas verzichten zu wollen, als Gegenleistung dafür, dass der andere an sein Versprechen gebunden ist.183 Historisch ist die consideration auf ...
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