3Einbeziehung und Gültigkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Das UN-Kaufrecht enthält keine speziellen Regelungen darüber, wie Parteien Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in den Vertrag einbeziehen können. Insoweit unterscheidet sich das UN-Kaufrecht von nationalen Rechtsordnungen, die hier Spezialregelungen geschaffen haben. Auf diese nationalen Regelungen können die Gerichte nicht zurückgreifen.251 Ob die Parteien die AGB in den Vertrag einbezogen haben, richtet sich vielmehr allgemein nach den Artt. 14f. CISG.252 Dagegen sind nationale AGB-Kontrollnormen auf Verträge, bei denen UN-Kaufrecht gilt, nur anwendbar, sofern sie funktional qualifiziert die Gültigkeit der AGB-Klauseln betreffen.253

3.1Nationale Regelungen außerhalb Deutschlands ...

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