393.1 Überblick der Ausgestaltungsformen
Im Zusammenhang mit der IT-Sourcing-Map ist noch wichtig anzu-
merken, dass es sich bei der Nutzung von Near- oder Offshore um eine
Untermenge des Outsourcings handelt. Outsourcing bezeichnet dabei
nach [Nicklisch 2006] den externen Bezug von Leistungen, also von
eigenständigen – wenn auch nicht unbedingt finanziell unverbundenen
– Unternehmen. Zwangsläufig handelt es sich daher bei Near- oder
Offshore-Mitarbeitern regelmäßig um externe Ressourcen im Sinne
dieses Outsourcing-Begriffs, da diese immer eine eigenständige rechtli-
che Verankerung im jeweiligen Near- oder Offshore-Land benötigen.
3.1.1 Finanzielle Abhängigkeit
Bezüglich der finanziellen Abhängigkeit des Dienstleisters kann unter-
schieden werden zwischen (vgl. auch [Amberg & Wiener 2006]):
■ der Auftragsvergabe an unabhängige Unternehmen (externes
Outsourcing bzw. Near- und Offshore) und
■ der Auftragsvergabe an abhängige eigenständige Unternehmen,
und zwar an
• ein Joint Venture oder
• ein Tochterunternehmen (Captive Outsourcing bzw. Near- und
Offshore).
Unabhängige
Dienstleister
Die Nutzung unabhängiger Dienstleister stellt eine Möglichkeit dar,
eine produktive Nutzung von Near- oder Offshore-Ressourcen relativ
schnell zu erreichen. Das erklärt sich durch eine in der Regel kürzere
Übergangsphase, da kein Unternehmen neu aufgebaut werden muss
und somit viele rechtliche und bürokratische Hürden entfallen (vgl.
dazu Abschnitt 5.2.1). Auf der anderen Seite ergeben sich durch die
vorgeprägten Strukturen und Prozesse des Dienstleisters unter
Umständen auch Probleme in der Zusammenarbeit. Darüber hinaus
besteht ein relativ hohes Risiko von Interessenkonflikten und opportu-
nistischem Verhalten seitens des Dienstleisters. Als Vorteil kann diese
Variante des Sourcings jedoch eine geringe Bindungswirkung verbu-
chen. So ist im Bedarfsfall – zumindest aus rechtlicher Sicht – ein
Dienstleisterwechsel zumeist ohne Weiteres möglich. In der Praxis
ergeben sich allerdings mitunter auch in der Zusammenarbeit mit
unabhängigen Dienstleistern Effekte, die eine Verstärkung der Abhän-
gigkeit zur Folge haben. Ein Beispiel für solche Effekte ist der eigene
Know-how-Verlust über die entwickelten Systeme und die verwende-
ten Technologien (vgl. auch Abschnitt 4.3.1).
Joint Venture
Wird vor allem eine längerfristige Bindung angestrebt und muss
sehr viel Know-how an den Partner transferiert werden, kommt auch