Chapter 11. Wartung von Hardware

Vertragsgegenstand und -formen

Zur Rechtslage nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem Beschaffungsvertrag siehe Kapitel 12.1 am Anfang.

Hardware und Software werden vom Ansatz her getrennt behandelt: Für die Hardware kann ein Wartungsvertrag, für die Softwareprodukte ein Pflegevertrag geschlossen werden [siehe auch www.zahrnt.de, Kapitel 11.1].

Leistungen: Unter Wartung von Hardware fällt eine Reihe von Tätigkeiten:

  • die Instandsetzung/Störungsbeseitigung/Reparatur,

  • die Instandhaltung/vorbeugende Wartung (die nur eine geringe Rolle spielt),

  • die Übertragung von Änderungen in der Bauweise von Geräten auf die bereits installierten Geräte, die nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, und

  • die telekommunikative ...

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