Chapter 11. Wartung von Hardware
Vertragsgegenstand und -formen
Zur Rechtslage nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem Beschaffungsvertrag siehe Kapitel 12.1 am Anfang.
Hardware und Software werden vom Ansatz her getrennt behandelt: Für die Hardware kann ein Wartungsvertrag, für die Softwareprodukte ein Pflegevertrag geschlossen werden [siehe auch www.zahrnt.de
, Kapitel 11.1].
Leistungen: Unter Wartung von Hardware fällt eine Reihe von Tätigkeiten:
die Instandsetzung/Störungsbeseitigung/Reparatur,
die Instandhaltung/vorbeugende Wartung (die nur eine geringe Rolle spielt),
die Übertragung von Änderungen in der Bauweise von Geräten auf die bereits installierten Geräte, die nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, und
die telekommunikative ...
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