4 Der Anhang

Frage: Was ist ein Anhang?

 

Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die die Vorschriften für Kapitalgesellschaften anwenden müssen (außer große Personenhandelsgesellschaften und große Einzelkaufleute gem. § 5 Abs. 2 PublG), ihren Jahresabschluss um einen Anhang erweitern. Kleinstkapitalgesellschaften brauchen keinen Anhang aufzustellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 S. 5 HGB genannte Angaben unter der Bilanz aufführen. Der Anhang ist mit Bilanz und GuV ein gleichwertiger Bestandteil des Jahresabschlusses. Wichtige Informationen können bzw. müssen im Anhang dargelegt werden.

 

Frage: Welche Funktionen soll ein Anhang erfüllen?

 

Bei Kapitalgesellschaften und großen Unternehmen anderer Rechtsformen ...

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