Vorzugsweise sollten fremdsprachige Lektürestoffe im Original in den entsprechenden Fächern behandelt werden. Wenn allerdings die betreffenden Sprachen an einer Schule nicht gelehrt wurden oder der sprachliche Anspruch der Lektüre das erwartbare Sprachniveau der Schüler überschritt, sollten sie in Form von Übersetzungen dem deutschen Unterricht zufallen. Davon waren Shakespeare-Dramen insbesondere auf den traditionellen Gymnasien betroffen. Andersherum sollten die Reallehranstalten die altsprachlichen „Klassiker“ im deutschen Unterricht behandeln427 – diese waren unverzichtbar als erstes Bezugsobjekt der „neuen Klassiker“ von Shakespeare bis Goethe und Schiller, aber auch hinsichtlich des ihnen zugesprochenen Eigenwerts. Lektürestoffe waren ...

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