Das „Übersinnliche“ bezeichnet das über der Sinnenwelt Stehende, nicht in die Sinne Fallende; also die „Naturwahrheit“. Der Begriff des Moralischen weist die in Schillers Terminologie häufige Homonymie auf; mehr das Geistige als das Ethische ist gemeint, letzteres aber nicht ausgeschlossen, da die genannte Unabhängigkeit stets auch eine ethisch wertvolle ist. Schließlich das „Naturgesetz“ ist zu verstehen als allgemeiner – durchaus auch menschengemachter – Zwang in der materiellen Welt. Es soll der innere Widerstreit des – dualistisch begriffenen – Menschen sichtbar gemacht werden; in seiner Eigenschaft als „Sinnenwesen“ muss ihm schweres Leid (Pathos) widerfahren, das seine Eigenständigkeit, seine Handlungsfreiheit bedroht; dagegen soll sein ...

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