4Organe der Gesellschaften
In diesem Kapitel sollen die Funktion und Aufgaben der Organe einer Beteiligung und das Zusammenspiel mit dem Beteiligungsmanagement und der politischen Steuerung näher erörtert werden. Da die GmbH die am häufigsten angewendete Gesellschaftsform ist, beziehen sich die Aussagen in erster Linie auf diese Gesellschaftsform. Nach § 52 GmbHG gelten die entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes für den Fall, dass ein Aufsichtsrat bestellt wurde und im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist, auch für eine GmbH. Deshalb sind etwaige Verweise auf die Aktiengesellschaft sinnvoll. Dies ist deshalb von Interesse, da in großen Städten Beteiligungen üblicherweise auch in Form einer Aktiengesellschaft vorkommen. Grundsätzlich ...
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