3Politische und rechtliche Grundlagen
3.1Luftverkehrspolitik
3.1.1Begriffsabgrenzung und Ziele der Luftverkehrspolitik
Der Begriff Luftverkehrspolitik lässt sich in Anlehnung an die gängige Definition der allgemeinen Verkehrspolitik definieren als die Gesamtheit der Maßnahmen eines Staates, anderer öffentlicher, halböffentlicher und privater Institutionen und Wirtschaftssubjekte, die aufgrund eines Zielsystems auf das Entstehen und die Durchführung von Luftverkehrsleistungen einwirken.
Die für die Luftverkehrspolitik relevanten Institutionen sind in Kapitel 2 vorgestellt. Im Hinblick auf die Ziele ist zwischen den privaten und den öffentlichen Akteuren der Luftverkehrspolitik zu unterscheiden. Die privaten Akteure verfolgen ihre unmittelbaren ...
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