8Flughäfen

8.1Grundlagen

8.1.1Arten von Flugplätzen und Flughäfen

Ein Flugplatz ist gemäß ICAO (Annex 14 zum Chicagoer Abkommen) ein festgelegtes Gebiet auf dem Land oder Wasser, einschließlich aller Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen, das ganz oder teilweise für Abflug, Ankunft und Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen bestimmt ist. Das deutsche Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unterscheidet in § 6 zwischen Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen, die unter dem Oberbegriff „Flugplatz“ zusammengefasst werden (vgl. Abbildung 8.1).

Abb. 8.1: Unterscheidung von Flugplätzen gemäß LuftVG und LuftVZO.

Ein Flughafen gemäß LuftVG ist ein Flugplatz, für ...

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