Die einfache Kopfzahlenstatistik
Wie bereits erläutert, wird hier eine Kopfzahlenstatistik erstellt, die sowohl der Ermittlung absoluter Köpfe als auch der Ermittlung von FTE dient.
Beide Verfahren unterscheiden sich durch die Berücksichtigung der persönlichen Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters im Rahmen der FTE-Ermittlung. Das bedeutet, Beschäftigte, die bei einer betriebsüblichen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden auf Teilzeitbasis 17,5 Stunden arbeiten, werden nicht mit einem Kopf wie bei der Standardkopfzahlenstatistik erfasst, sondern mit 0,5 Köpfen. Die reine Kopfzahlenstatistik eignet sich besonders, um Fluktuationen zu analysieren oder den Verwaltungsaufwand für die Belegschaft zu quantifizieren, wohingegen die Vollzeitäquivalente primär ...
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