d) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Seit 1998 existieren für den Schutz des Bodens eigenständige gesetzliche Regelungen. Die nachhaltige Sicherung bzw. Wiederherstellung durch Gefahrenabwehr, Sanierung und Vorsorge steht dabei im Mittelpunkt des Gesetzes. Das betrifft insbesondere nachteilige Einwirkungen auf den Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen, Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushalts etc.), die so weit wie möglich vermieden werden sollen (Sparwasser et al, 2003). Durch das BBodSchG werden die Vorgaben für die Altlastensanierung vereinheitlicht, und der Anwendungsbereich auf schädliche Bodenveränderungen erweitert. Es werden Regelungen zur Vorsorge nachteiliger Einwirkungen ...