Spamfalle Direct Messages

Auf den meisten Social-Media-Plattformen lassen sich neben öffentlichen Statusmeldungen auch individuelle Nachrichten an einzelne Nutzer verschicken. Aber Vorsicht – »Direct Messages« können Spam darstellen.

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG regelt, dass Werbung per »elektronischer Post« (so heißt es im Gesetz) unzulässig ist, wenn der Adressat nicht zuvor ausdrücklich eingewilligt hat, solche Werbung zu erhalten. Wichtig: Die Einwilligung muss vor der Zusendung der Werbung erfolgt sein, und sie muss ausdrücklich abgegeben worden sein; die bloße Annahme, eine bestimmte Werbung sei für den Empfänger vermutlich interessant, reicht nicht aus.

Direct Messages und Benachrichtigungen auf Twitter, Facebook, XING & Co. fallen eindeutig unter ...

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