
lich inakzeptabel gemacht und durch neue, zeitgemäße ersetzt werden. Aus den
1930er Jahren ist bekannt, dass sich die europäischen Glühbirnenhersteller hin-
sichtlich der Begrenzung der Lebensdauer der Glühfäden vertraglich vereinbarten.
Denn neue Glühbirnen werden im Wesentlichen nur noch gekauft, wenn alte de-
fekt sind. Heute darf vorausgesetzt werden, dass solche Praktiken, so sie denn
stattfinden, wohl nicht mehr schriftlich vereinbart werden. Erstaunlich ist aber
dennoch, dass ein Bügeleisen nach einem Fall aus Tischhöhe technisch noch ein-
wandfrei funktioniert, das Plastikgehäuse aber zersprungen ist. Aus Sicherheits-
gründen wagt man es nicht ...