
fällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar
an deren Stelle tritt. Abfall ist also, was nicht oder nicht mehr Produkt ist. Dabei
gilt die Pflichtenhierarchie der Vermeidung (Verbraucherverhalten, Produktlebens-
dauer etc.) vor der Verwertung (stofflich oder energetisch) vor der Beseitigung.
Die dabei anfallenden Kosten sollen nicht externalisiert werden. Insofern ist der
Produktverantwortliche (wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet
oder vertreibt) für das Funktionieren der Kreislaufwirtschaft zuständig (Verursa-
cherprinzip). Er muss diese bei Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Verbrauch
beachten. ...