
3.2 Gewerbliche Schutzrechte
Die Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes haben aus marktwirtschaftli-
cher Sicht vor allem die Funktion, eine optimale Abfolge von Vorstoß und Verfol-
gung (Challenge & response) zu gewährleisten. Denn der Wettbewerb ist ein
Entdeckungsprozess kreativer Zerstörung, der Innovation begünstigt
(Schumpeter´scher Unternehmer). Marktvorsprünge werden durch Vorpreschen
dynamischer Anbieter herausgearbeitet. Diese sind jedoch nur bereit, die damit un-
trennbar verbundenen Risiken einzugehen, wenn sie davon ausgehen können, dass
ihnen aus dem Vorstoß genügend Vorteile erwachsen, welche die eingegangenen
Risiken überkompensieren. ...