
Erfinder können nur natürliche Personen sein. Wird eine Erfindung während der
Dauer eines Arbeitsverhältnisses gemacht und beruht sie maßgeblich auf der dabei
ausgeübten Tätigkeit und den betrieblichen Erfahrungen, so gilt sie als Dienster-
findung und wird vom Arbeitgeber als Schutzrecht angemeldet oder genutzt, der
Arbeitnehmer hat allerdings einen Anspruch auf Vergütung.
Ein Patent ist damit die einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom Patent-
amt erteilte ausschließliche, zeitlich begrenzte Befugnis, eine Erfindung zu benut-
zen. Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die pa-
tentierte Erfindung zu benutzen. ...