
Das Patent gilt also für den geistigen Gehalt von Ergebnissen erfinderischer Tätig-
keit auf dem Gebiet der Technik, der sich in körperlichen Gegenständen, Stoffen
oder Verfahren manifestiert und physikalische, chemische oder funktionale Eigen-
schaften des Produkts bzw. der Verpackung sowie die Produktfunktion betrifft.
Voraussetzungen sind die Anleitung zu technischem Handeln, der Neuheitscharak-
ter, die erfinderische Tätigkeit und die gewerbliche Verwertbarkeit. Patentschutz
wird nur gewährt für technische Erfindungen (Gegenstände wie Maschinen, Che-
miestoffe, Arzneimittel, und Verfahren), die neu sind, d.h., bisher nirgendwo reali-
siert, und ...