
tent. Das Gebrauchsmuster kommt jedoch auch für solche Erfindungen in Be-
tracht, welche die strengen Anforderungen an Patente nicht erfüllen. Für sie wird
hingegen nur gefordert, dass eine Erfindungsqualität gegeben ist, die nicht nur auf
ein rein handwerkliches Können zurückzuführen ist. Für Patente wird hingegen
gefordert, dass die Erfindung sich selbst für Experten auf dem technischen Gebiet
nicht in nahe liegender Weise ergibt und somit das Können des Durchschnittsfach-
manns übersteigt. Das Patentamt prüft die Kriterien der Neuheit, des erfinderi-
schen Schritts und der gewerblichen Anwendbarkeit bei Anträgen erst dann einge-
hend, wenn es zu ...