
Bei der vertraglichen Haftung haftet der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich da-
für, dass die verkaufte Sache im Zeitpunkt der Übergabe nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern. Soweit
bei Vertragsabschluss besondere Eigenschaften zugesichert werden, haftet der Ver-
käufer auch für diese. Und zwar jeweils ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer
diesen Mangel zu vertreten hat oder nicht. Wie diese Gewährleistung erfolgt, rich-
tet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, falls nichts Besonderes vereinbart
worden ist, nach BGB. Danach kann der Käufer nach Wahl entweder den Kauf
rückgängig machen ...