
lerfrei hergestellt sein und auf Fehler geprüft werden (Herstellungs- und Fabrikati-
onspflicht). Der Hersteller muss die Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit seiner
Zulieferer prüfen (Beteiligten- und Zulieferpflicht). Er muss vor etwaigen Gefah-
ren, die von seinem Produkt ausgehen, warnen (Instruktionspflicht). Er muss ein-
schreiten, wenn ihm Gefahren seines Produkts bekannt werden (Produktbeobach-
tungspflicht, z.B. Rückruf). Er muss eine ordnungsgemäße Geschäfts- und Be-
triebsführung gewährleisten (Betriebsorganisationspflicht). Und er muss seine
Mitarbeiter sorgfältig auswählen, anleiten und überwachen (Personalpflicht).
Mitarbeiter haften ...