
•Durch eine platzende Mehrwegflasche war ein dreijähriges Kind schwer verletzt
worden. Die Eltern verlangten vom Abfüllbetrieb Schadenersatz. Der BGH gab
ihnen Recht (VI ZR 91/87). Ein Hersteller kann auch verpflichtet sein, ein Pro-
dukt auf seine einwandfreie Beschaffenheit hin zu überprüfen und den Befund zu
sichern. In diesem Fall hatten Kratzer die Festigkeit der mehrfach benutzten
Flaschen vermindert. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann es zur Umkehr der
Beweislast kommen.
•Nach dem Verzehr des Essens waren mehrere Teilnehmer einer Hochzeitsfeier
an Salmonellenvergiftung erkrankt und forderten Schadenersatz vom Wirt des
Lokals. Der BGH entschied, ...