
men sind (nicht verarbeitete) landwirtschaftliche Erzeugnisse und Jagderzeugnisse
sowie Arzneimittel (für die weitaus strengere Regelungen gelten). In den Verkehr
gebracht ist ein Produkt, wenn der Hersteller keine Möglichkeit mehr hat, auf das
Produkt einzuwirken. Für Produkte, die vor dem 1.1.1990 in Verkehr gebracht
worden sind, gilt das Produkthaftungsgesetz nicht. Fehler bedeutet einen Mangel
an Sicherheit, inwieweit dieser gegeben ist, hängt von allen Umständen ab. Vor al-
lem sind alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik verfügbaren Sach-
kenntnisse für Konstruktion, Herstellung und Darbietung des Produkts zu berück-
sichtigen. Vermeidbare ...