
Dabei sind die Freiheitsgrade der Hersteller stark eingeengt. Denn im Zuge stei-
genden Verbraucherschutzes bestimmt das Produktsicherungsgesetz (ProdSG),
dass private Endverbraucher vor jedwedem unsicheren Produkt, das gewerbs- und
geschäftsmäßig in Verkehr gebracht wurde, zu schützen sind. Dazu ist als öffentli-
ches Druckmittel sogar eine staatliche Institution vorgesehen, die Rückrufe zwin-
gend auch gegen den Herstellerwillen veranlassen, die Produkte sicherstellen und,
soweit die Gefahr anderweitig nicht zu beseitigen ist, vernichten lassen kann (ge-
setzlich verpflichtender Rückruf).
Ein freiwilliger Rückruf liegt hingegen vor, wenn Unternehmen ...